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Gänsehaut überlaufen machte. Ein Weingast hatte sich nämlich draußen eingefunden, von welchem zu erwarten stand, dass er seine Zeche nicht mit gutem sächsischen Gelde, sondern mit ganz verrufener polnischer Münze bezahlen würde.

            Ein großer, brauner, polnischer Bär war es, welcher, lang auf den Hinterfüßen emporgerichtet, mit den Vordertatzen an dem tief herniederhangenden, früher bereits beschriebenen Weinzeichen spielte. Das Haschen des schwingenden Kranzes mit seiner Weinflasche schien ihm vielen Spaß zu machen, und er bewirkte dies mit der Behändigkeit eines possierlichen Affen.

            „Dass Jesus sich erbarme!“ Rief die Einnehmerin, voll tödlichen Schreckens die Hände ringend. Sodann sprang sie in die angrenzende Kammer, wo die Magd mit Ankleiden der beiden jüngeren Schwestern Augusts beschäftigt war. Diese mit sich fortziehend und in das höhere Stockwerk des Hauses flüchtend, gebot die Mutter dem Sohne und Gatten, ihr schleunigst zu folgen und alle Türen des Erdgeschosses sorgsam zu verschließen. Doch der mutige Mann gehorchte dieser Weisung nicht.

            In den früheren Zeiten war der Bürger der natürliche Verteidiger der von ihm bewohnten Burg, sowie des eigenen Herdes gewesen. Und das mit vollem Rechte. Um sich in steter Schussübung zu erhalten, hatten die Bürger von Alters her alljährliche Scheiben- und Vogelschießen - jene mit Feuergewehren, diese mit der Armbrust, - abgehalten. Daher hatte das, was jetzt nur noch als bürgerliche Kurzweil ausgeübt

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