Gleichwie das erste Elternpaar, machen es noch immer dessen Nachkommen. Sie schieben einander die Schuld begangener Fehler oder Sünden zu. So machte es Größel's August, so Sibylle. Denn das in den Bärenfang hinabgestürzte Kind war dasjenige des Haderlumps, war
Gustel!
Sibylle war, nachdem sie, wie schon gedacht, noch einige Stunden schlafend im Forste zugebracht, durch den Hunger nach Hause zurückgetrieben worden. Hier hatte sich Frau Fingerling bereits die ganze Nacht um den jungen Flüchtling gesorgt und fühlte sich daher durch dessen Anblick nicht wenig erleichtert. Darum empfing sie auch Sibylle freundlicher, als sonst geschehen sein würde, und beschloss in ihrem Herzen, die Zurechtweisung und Bestrafung der kleinen Diebin ihrem Manne zu überlassen. In der Augustusburg war der nächtliche Spuk ebenfalls ohne weitere Folgen geblieben. Des Bärenwärters Diebsgenosse hatte sich mit Anbruch des Tages nochmals in jenes Gemach gewagt, um den zurückgelassenen Sack, welcher den wahren Tatbestand ans Licht hätte bringen können, zu beseitigen. Den Umsturz des Schrankes schrieb man bei genauerer Besichtigung lediglich den wurmzerfressenen Füßen zu und lachte nunmehr des nächtlichen Spukes. Nach
dieser kleinen Abschweifung kehren wir zum Bärenfange zurück.
Gustel hatte gar nicht lange dagesessen wie ein Häuflein Unglücks, als der, einige Schritte von ihr
entfernte Bär sich erhob, um dem Kinde auf den Leib zu rücken.
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