und vermittelte zuletzt einen Vertrag, nach welchem der Bischoff den Gegnern nicht nur 4.000 Gulden zahlen, sondern auch den auf 30.000 Gulden veranschlagten Schaden ersetzen musste. In dieser Sache hat der sonst edle August den Verdacht der Parteilichkeit und Gehässigkeit auf sich geladen, welche letztere ihren Grund darin gehabt, dass der Bischof den von ihm begehrten Tausch von Stolpen und Bischofswerda gegen das Amt Mühlberg, der nun
auch zu Stande kam, immer verschoben habe.
Kurz darauf setzte der Kurfürst die Sicherung eines alten Rechtes durch, dass nämlich von der Entscheidung der kurfürstlichen Gerichte nicht an das Kammergericht appelliert werden dürfe. Da nämlich die unter Sachsens Botmäßigkeit stehenden Grafen und Herren nach Reichsunmittelbarkeit strebten und darin von den kaiserlichen Beamten unterstützt wurden, so drang August in gemessenen Ausdrücken auf die Erneuerung jenes Rechts, welches nach längerem Zaudern am 2. Mai 1559 erfolgte, worauf denn noch im demselben Jahre zu Dresden aus 13 Räten
bestehendes Appellationsgericht errichtet ward.
Als im Jahre 1562 durch Augusts nachdrückliche Mitwirkung sein inniger Jugendfreund Maximilian, Kaiser Ferdinands Sohn, zum römischen Kaiser gewählt worden war, erhielt Sachsen außer der schon vorhandenen Anwartschaften auf die Länder anderer Fürsten auch noch auf die alle zum Fürstentum Anhalt gehörenden Reichslehen, und als Maximilian (II) selbst den Kaiserthron bestieg, erteilte er seinem Freunde, dem Kurfürsten August, am 23. April 1566 zu Augsburg die
feierliche Belehnung mit der Kur.
Eine ansehnliche Vermehrung seiner Besitzungen erwuchs dem Kurfürsten August später durch die dem fränkischen Ritter Wilhelm von Gumbach angestifteten Händel. Dieser Gumbach nämlich, welcher sich schon früher durch seine Teilnahme an den Raub- und Verheerungszügen Albrechts von Brandenburg-Kulmbach berüchtigt gemacht hatte und wegen Ermordung des Bischofs Melchior von Zobel in Würzburg sowie wegen der Eroberung dieser Stadt in die Reichsacht erklärt worden war, hatte sich nach Gotha zu dem Herzog Johann Friedrich II (den Mittleren) gewendet und dem selben vorgespiegelt, er wolle ihm mit Hilfe der Reichsritterschaft wieder zu der seinen Vater entrissenen Kur verhelfen. Johann Friedrich, der den Verlust der väterlichen Länder und Würden nicht verschmerzen konnte, war schwach genug, diesem Abenteuer Gehör zu geben und ihm auf seinem Schlosse Grimmenstein zu Gotha Schutz und Aufenthalt zu gewähren. Nachdem die
noch so dringenden Bitten und Mahnungen der Vernünftigeren unter seinen
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