Räten und seines Bruders Johann Wilhelm, sowie die Aufforderung und Vorstellung der Kurfürsten von Sachsen und von der Pfalz, des hessischen Landgrafen, ja selbst des Kaisers, den geächteten Gumbach, welcher neuerdings wieder Morddrohungen auf August ausgestoßen hatte, von sich zu entfernen und auszuliefern, ohne Erfolg geblieben, ward endlich die am 13. Mai 1566 gegen Gumbach und seinen Anhang erneuerte Acht auch auf den Herzog Johann Friedrich erstreckt und dem Kurfürsten August als Kreisobersten die Vollziehung
derselben vom Kaiser übertragen.
Am 24. Dezember 1566 erschien das von August selbst befehligte, aus 40.000 Mann Fußvolk und 8.000 Reitern bestehende Exekutionsheer, dem sich auch Johann Friedrichs noch einziger lebender Bruder Johann Wilhelm anschließen musste, vor Gotha. Nach längerer Belagerung ergab sich endlich die Stadt, so dass am 23. April 1567 die Kapitulation zum Abschluss kam, worauf die Belagerung aufgehoben ward. Der Magistrat der Stadt leistete kniend Abbitte und huldigte dem Herzog Johann Wilhelm als neuen Landesherrn. Herzog Johann Friedrich ergab sich dem Kaiser auf Gnade und Ungnade, und wurde nach harten Demütigungen zu lebenslänglichem Gefängnis verurteilt, in welchem er nach 28jähriger Haft als 67jähriger Greis am 9. Mai 1595 starb, nachdem seine (zweite) Gemahlin Elisabeth von der Pfalz (mit welcher er sich nach dem Tode seiner ersten Gemahlin, Agnes von Hessen, des Kurfürsten Moritz Witwe, vermählt hatte) 22 Jahre lang bis zu ihrem Tode freiwillig die Leiden der Gefangenschaft mit ihm geteilt hatte. Wie Kaiser Maximilian II. hart gegen alle Bitten um Freilassung des irregeleiteten Fürsten gewesen und darum getadelt worden ist, so ist August beschuldigt worden, dass er durch seinen Einfluss auf den Kaiser diese Freilassung gehindert habe. Doch darf dabei nicht übersehen werden, dass dem Kurfürsten August, der früher langmütig genug gegen seinen verirrten Vetter gewesen, von dem Freigelassenen neue Gefahren gedroht haben würden. Grumbach und seine Genossen wurden, soweit sie entkommen waren, dem Kurfürsten von Sachsen zur Bestrafung ausgeliefert und auf dessen Befehl hingerichtet, das
Schloss Grimmenstein aber später auf kaiserlichen Befehl geschleift.
Für die Kriegskosten erhielt Kurfürst August von der ernestinischen Linie die Ämter Weida, Arnshaugk, Ziegenrück und Sachsenburg erst unterpfändlich, und im Jahr 1660 wurden dieselben ganz an die albertinische Linie abgetreten. Aus dieser
neuen Erwerbung wurden (das Amt Sachsenburg ausgenommen, welches
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