Anhang
Vermischtes.
Hexenprozesse, Bündnisse mit dem Bösen.
Die sächsischen Lande bieten zwar im Vergleich mit andern Staaten, in denen man die Hexen nach Tausenden zählte und verfolgte, verhältnismäßig eine geringe Zahl solcher Fälle dar, immerhin aber finden wir eine nicht unerhebliche Anzahl von Unglücklichen, die wegen Zauberei, oder weil sie, in finsterem Aberglauben befangen, mit dem Bösen ein Bündnis einzugehen versuchten, in Untersuchung genommen wurden. Wir wollten hier eine Reihe solcher Ereignisse, wie sie in den Akten des Staatsarchivs in Dresden aufgefunden worden sind, aus Sachsen und den
früher dazu gehörigen Provinzen folgen lassen.
Die älteste Untersuchung dieser Art, über welche wir ausführliches Interesse darbieten können, gefunden, ward im Jahre 1529 gegen die alte Roderin und ihre Genossen eingeleitet. Erstere saß längere Zeit auf dem alten Schlosse zu Schellenberg, und ward hier vom Amte der Tortur unterworfen. Es liegt uns nur ein Protokoll über eine Vernehmung derselben vor, welches wir in seinen wesentlichen Bestandteilen hier folgen lassen: "Uff heut Donnerstag nach Reminiscere des 29. Jahres seindt die gefangenen Pilweißen (so nannte man die Zauberer und Hexen) uffm Schellenberg, die alte Roderin, ire Tochter, anderweit vorgenommen, und eine jede uff ihr vorige peinliche urgicht (Aussage) befragt worden, auch zum teil mit dem Scharfrichter der dann gegenwerdig gewest und sie in seinen Henden gehabt aber nichts thetliches ihnen gebraucht, bedrohett. Erstlich die alte Röderin ist gestendig, daß sie durch ihr Zauberei den leuten Milch genommen, ist auch nicht abredig das sie vor 20 Jahren selb achte zu Schönerstedt uff einem pilweißen tanze oder kirmeß gewesen, dahin sei sie in einer katzen gestalt kommen und die andern sieben, so mit ihr alda gewest, seint im nechsten sterben vor 8 Jahren alle verstorben u.s.w. Sie bekennt das sie ir lebenlang nicht mer denn dreimal uff solchen pilweißen tanzen oder kirmeße gewesen und wenn sie darauf ziehen, setzen sie sich uff eine Ofenkruken
und sprechen
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