daher geursachte Qual und Pein von den Bezüchtigten ein Mehreres denn sie begünstigt und bewirkt, erzwungen werden." Es scheint, als ob dieser Satz von den Behörden vorher nicht beachtet worden sei, denn nicht ohne Schaudern liest man das Verzeichnis "derer Unholde oder Hexen, welche v. 1595-1612 uff zuvor bey denen Schöpfenstühlen an einem oder dem andern Ort erhaltene rechtliche Information in der Grafschaft Henneberg justificirt worden sind." Es ergibt sich daraus, dass 1) ins Bennshausen 26 Weiber und Männer 2) in Alten und Frauen Breitungen 5 Weiber, 3) in Meiningen 59 Hexen verbannt worden. Bei einzelnen stehen erläuternde Zusätze, zum Beispiel "diese hat den Herrn Christum abgesagt, ihre heilige Taufe abgeläugnet, dagegen dem bösen Feind gehuldet und sich zum selben versprochen, Unzucht mit ihm getrieben, die Teufelstänz besucht, dem Menschen und Viehe Schaden zugefügt", oder - "die Zoll Liese zu Wasungen 5. Octbr. 1598 hat dem bösen Feind, so Rumor geheißen, verpflichtet, Menschen und Vieh zum Theil gekränkt, zum Theil gesterbt" - ferner - Margarethe Hennebergerin ebenso und "weil sie den Wein zu Obermaßfeld aus des Wirths Keller geholt, die Milch gestohlen, das heilige Abendmahl, prosaniret, Wetter gemacht, dass in etlichen Fluren das Getraidigt verhagelt u.s.w." Ferner sind 4) in Wasungen 10, 5) in Frittelhaußen 6, 6) in Suhla 5 und 7) in Marisfeld 19 hexen verbrannt und 1 Mann mit dem Schwerte gerichtet, endlich 8) in Schleusingen 14 Männer und Weiber verbrannt worden, darunter Schrey Anders, "weil er den Fuhrleuten Waizen abkauft, das Geld den Leuten wiederumb aus dem Beutel abzaubern
können."
Summa der
hingerichtet "Unholdin und Hexen, Einhundertvierundvierzig!"
Ein anderes
Verzeichnis der im Hennebergischen wegen Zauberei
bestraften Personen, welches Schlözer in den Staatsanzeigen, Band II. Heft 6 Seite 166, mitteilt, weicht von dem uns vorliegenden ab: es gibt die Zahl der in den Jahren 1597 bis mit 1676 verbrannten Hexen überhaupt auf 197 an, enthält aber aus den Jahren 1597-1612 nur 63 dergleichen Fälle. Wir müssen daher unserem aktenmäßigen Verzeichnis rücksichtlich der Zeit bis 1612
die größere Vollständigkeit vindizieren.
Ein besonderes Aktenstück handelt von der Schindertrine, einer Hexe in
Sangerhausen.
Der alte Hans Spiegelberg zu Nienstädt war 1610 von Hans Becker und Simon Hartung in seinem hause überfallen, einer Summe von 800 fl. [Florentin/Gulden] beraubt und ermordet. Becker sagte auf der Folter aus, "die Schindertrine habe sie beredet und sie vertröstet, dass sie solche Künste wisse, dass ihnen die Marter
nicht wehe tun solle; er wolle gern sterben, aber es wäre zu beklagen,
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