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daß die Tischerin sammt ihren Mann und Schwester krum und lahm werden sollte, auch zugleich die Worte gesagt, hauptmann Meden (der Hennebergische Teufel hieß dagegen, wie eir gesehen haben Rumor) die Tischerin soll verdorren und verlahmen und nicht davon kommen immaaßen dann die Tischerin und ihr Mann gebrechlich worden." Auf dieses Geständnis hin, ward die Hanitzschin mit dem Schwerte hingerichtet.

            Ein ähnlicher Fall nahm ein weniger tragisches Ende. Paul Richter, Zimmermann in Altmügeln, vergrub 1643 eine Quantität Butter und Käse in seinem Garten: als er einige Zeit darauf seinen Schatz besichtigen wollte, war derselbe nicht mehr vorhanden: sein Verdacht fiel nicht auf die Feldmäuse, sondern auf seines Nachtbars Sohn, Hans Werner. Beweise aber, den Dieb zu überführen, fehlten ihm und er musste sich daher auf Drohungen beschränken, die anfänglich Hans Werner wenig beunruhigten, aber bald einen  bedenklichen Charakter annahmen, als derselbe nach einiger zeit zu kränkeln und zu verdorren begann. Richter ward beschuldigt, dies durch Zauberei bewirkt zu haben, indem er einen erborgten Schwertpfennig auf die Mühle getragen und in das Pfännigen geworfen, zu dem Ende, dass sich der Dieb bei ihm angeben solle und er seine verlorne Butter und Käse wieder erlangen möchte, und er Wernern des Verdachtswegen die Ungelegenheit durch den Pfennig zugezogen, auch ferner gesagt, wenn er's nicht getan hätte, wolle er solches noch tun, und denjenigen, der seine Butter und Käse gestohlen, krumm und lahm machen. Richter leugnete zwar die Beschuldigung, da aber mehrere Zeugen die Drohungen bestätigten, ward auf die Tortur erkannt. Es gelang jedoch dem Angeschuldigten, durch eine Verteidigung ein milderes Urteil zu erlangen, in welchem ihm der Reinigungseid auferlegt ward, "dass er dem jungen Werner seine Krankheit nicht zugefügt, noch den erborgten Pfennig zu dem Ende in   das Mühlpfännichen gelegt, damit Werner oder derjenige, so ihm das seinige genommen, an seinem Leib gequälet und in Krankheit verfallen möchte", einen Eid, den Richter auch leistete.

            Auch die Lausitz liefert ein kleines Kontingent zu den Untersuchungen wegen Zauberei. Magister Caspar Dullichius war von der protestantischen Kirche zu der katholischen übergegangen, trat aber im Jahre 1635 in Bautzen zu ersterer wieder zurück und ward hierauf in Camenz [Kamenz] als Diakonus angestellt. Hier geriet er mit seinem Kollegen Jacob Spaldeholz in Differenzen und verfeindete sich auch mit einigen Gliedern des Rates. Eines Bündnisses mit dem Teufel angeklagt und zur Untersuchung gezogen, erging gegen ihn folgendes Urteil:

            "Unser freundlich Dienst zuvor etc. Demnach sprechen wir churf. sächsische Schöppen zu Leipzig darauf vor Recht, hat Inquisit

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