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residierte, zu sein, allein mehrere Konferenzen führten nicht zu einer Einigung, sondern vermehrten nur die gegenseitige Erbitterung. Am 11. April 1683 erschien Lobens beim Bürgermeister zu Schneeberg und übergab ihm einen an den Kurfürsten   Johann Georg den Dritten gerichteten Brief, indem er versicherte, derselbe betreffe des Kurfürsten eigene Person, und bedürfe der schleunigsten und sorgfältigsten Beförderung. Der Bürgermeister, der Lobens kannte, glaubte es handle sich hier um ein wichtiges Geheimnis, und das Schreiben ward mittelst Berichts des Stadtrats durch eine reitende Post bei tag und Nacht so schnell als möglich nach Dresden befördert. Hier eröffnet, ergab sich, dass dessen Inhalt dahin ging: Der Herzog von Holstein sei von Wiesenburg aufgebrochen, um zum Kurfürsten zö reisen, derselbe mäge - Dero churfürstlichen unschätzbaren Leib und Leben für besagten Herrn Herzog Fürstl. Gnaden woll in Acht nehmen, auch insbesonderheit genugsame Vorsichtigkeit gebrauchen lassen, daß weder S. Fürstl. Gnaden selbst, noch einige Ihrer Diener, eß sein an Kleidern oder Leinengeräthe, so Ew. Churf. Durchlaucht jemals an Dero geheiligten Leibe getragen, zu handen kommen möge. - Zugleich erbot sich der Briegsteller - seine Raisons jemanden der Geheimen Räte absonderlich dem Oberhofmarschall von haugwitz mündlich mitzuteilen. -

            Der Kurfürst scheint weder für seine Person, noch für seine Kleider und Wäsche große Besorgnis gehegt zu haben, wenigstens geschah nichts auf das Warnungsschreiben. Einige Wochen später, im Mai, erschien aber Lobens selbst in Dresden und überbrachte zwei Schreiben, eines vom Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg und eines von Fürsten Johann Georg von Anhalt, worin dem Kurfürsten von Sachsen des Letzteren Nichte, die Herzogin von Holstein, "zu hoher Assistenz und starker Protektion in einer Sache, so ihr anders nicht als sehr nahe gehen könne", empfohlen ward.

            Mit diesem Schreiben meldete sich Lobens beim Oberhofmarschall von Haugwitz, erklärte, er komme zugleich im Auftrage der Herzogin von Holstein, um geheime, dieselbe betreffende Mitteilungen zu machen, und bat, der Oberhofmarschall möge ihm zu Übergabe der Schreiben eine Audienz beim Kurfürsten auswirken, oder die Beförderung derselben selbst übernehmen. Zugleich legte Lobens eine vom Fürsten Johann Georg von Anhalt unter dem 9. Mai 1683 unterzeichnete Instruktion vor, worin Lobens beauftragt ward, "in der möglichst zu secretirenden Sache" dahin zu wirken, dass der Rittmeister von Trützschler über gewisse, von Lobens abgefasste Artikel befragt werde. Lobens behauptete zwar, er könne seine näheren Eröffnungen nur dem Kurfürsten selbst machen, als er aber bedeutet ward, dass dies untunlich sein und

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