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rückständigen Quatember-Reste einzutreiben, worauf sie des andern Tages und folgender Tage darauf von dem Amtssteuer-Einnehmer in die Amts-Dorfschaften auf Exekution ausgeschickt wurden.

            Den 18. Februar marschierte der Oberst-Leutnant von Meyer mit seinem Frei-Korps aus Zschopau hinaus nach Plauen; es rückte aber sogleich andere preußische Besatzung von Chemnitz wieder ein.

            Den 20. Februar haben sich die deputierten Landesstände von Dresden aus wieder nach Leipzig begeben müssen. Es musste auch die Residenzstadt Dresden, auf Forderung Seiner Majestät von Preußen, 500.000 Taler erlegen, wozu von einem Hochedlen Magistrat, zur Erbringung solcher Summe Geldes, eine Repartition gemacht worden, dass ein jeder von seinem Vermögen von 100 Taler 2 Taler, ein Hausgenosse vom Taler Hauszins 5 alte Groschen geben muss. Desgleichen musste auch die Kaufmannschaft noch 80.000 Taler aufbringen.

            Den 20. war ein Amtstag im Amte Augustusburg, da auch ein jeder Richter von den Amtsortschaften mit einer Ausschuss-Person erscheinen musste, wo denn verschiedenes vorgetragen wurde. Seine Majestät von Preußen verlangte von dem erzgebirgischen Kreis das Magazin, welches die österreichischen Truppen in dem verwichenen Jahre haben hinweg genommen. Da denn nach gemachter Repartition von jeder Hufe im Amte Augustusburg 1 Taler gegeben werden mussten, so kam auf Stadt Schellenberg 5 Taler.

            Den 25. waren die Richter von der Hälfte der Amtsdorfschaften in das Amt Augustusburg beschieden, da Seine Majestät von Preußen von dem Kurfürstentum Sachsen 6.000 Rekruten, 1.500 Pferde und 400 Knechte verlangte. Die Gestellung der Mannschaften ging vom 16. bis mit dem 50. Lebensjahre, wobei ein jeder erscheinen und unter das Maß treten musste. Die Ledigen aber, welche nicht ansässig waren und das vorgeschriebene Maß von 68 Zoll hatten, wurden inne behalten und gefänglich verwahret und täglich mit 4 Gute-Groschen, jetzt 5 Neugroschen, aus dem wohllöblichen Amte bezahlet, bis zur Ablieferung.

            Den 27. ward eine löbliche Bürgerschaft in das Lehngericht gefordert, da denn erstlich ein Mandat von Seiner Königlichen Majestät von Preußen publiziert wurde, wegen der sächsische Deserteure, dass solche bis Ausgang des Monats Februar Pardon haben sollten. Das andere war eine Ordre, weil solcher seither gegebener Pardon wenig fruchtete, findet sich Seine Königliche Majestät von Preußen genötigt, mit der allerschärfsten Strenge zu verfahren. Wenn sich ein solcher Deserteur nicht würde melden,

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