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dieses Geld abzutragen, es möchte auch gehen wie es wolle.

            Den 14. März erging preußische Ordre, dass von jeder Hufe zu Erhaltung der Miliz 4 Taler 3 Gute-Groschen 8 Pfennige gegeben werden sollten, bei Plünderung und Bedrohung mit Feuer und Schwert, nach dem allerschärfsten Kriegsrecht, wo es Stadt Schellenberg auf 5 Hufen 20 Taler 18 Gute-Groschen 4 Pfennige betraf.

            Den 17. März sollte das Schockgeld eingenommen werden, es ist aber nicht ein Pfennig eingenommen worden.

            Den 18. März erging preußische Ordre von den General in das Amt Augustusburg, wegen Ablieferung der noch rückständigen Rekruten, dass, wenn in einer Frist von zweimal vierundzwanzig Stunden dieselben nicht abgeliefert wären, ein Kommando von 100 Mann auf Exekution zu Diensten stehe. Hierauf wurden sogleich alle möglichen Anstalten von dem wohllöblichen Amte gemacht, um die Einbringung der Rekruten zu bewerkstelligen, worauf denn der Amtslandrichter mit Exekution und Zuziehung des Amtsfron von den Amtsortschaften die Rekruten eingebracht hatte.

            Den 20. März ging ein Transport von dem wohllöblichen Amte mit 4 Mann Rekruten nach Freiberg an die Generalität ab; weil aber dennoch, sowohl von den Schriftsassen des Amtes Augustusburg, als auch von dem Amte noch nicht alle Rekruten abgeliefert waren, so ist denn die Exekution erfolgt.

            Nachmittag wurde auch die Bürgerschaft wieder in das Lehngericht gefordert, weil preußische Ordre vom Direktorium in Torgau an die Amtssteuer-Einnahme, wegen der Schockgelder eingegangen war und solche zu publizieren. Weil denn so viele Beschwerden von den Städten wegen Einbringung der Schockgelder und Quatember eingelaufen, so sollte den Städten folgendes angedeihen: dass von jedem Schock nicht mehr als 8 Gute-Groschen 11 1/2 Pfennige gegeben werden sollten, desgleichen auch nur, wie sonst, 31 Quatember, die übrigen 24 1/2 Quatember sollten, wie gewöhnlich, der Akzise übertragen werden; desgleichen auch vom Schock die 3 Gute-Groschen 1/2 Pfennige. Wenn sie nun aber aus Ungehorsam dies nicht abtragen würden und es zur Exekution kommen lassen, so sollten sie zur Strafe die völligen 12 Gute-Groschen von jedem Schock erlegen.

            Hierauf wurde der 21. März als Termin angesetzt, allhier in Stadt Schellenberg dieser Gelder zu bezahlen. Damit nur erst ein Anfang gemacht wird, sollte ein jeder nur vom Schock 2 Gute-Groschen auf Abschlag geben. Da nun dieses auch unmöglich war und vielleicht 10 bis 12 waren, die es aufbringen konnten, so wären die übrigen doch nicht im Stande gewesen, solches

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