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etliche Regimenter zur Verstärkung mit sich nach Chemnitz nahmen.

            Den 8. April wurden die Bürgerschaft wieder in das Lehngericht gefordert, da Ordre ergangen wegen Forderungen der Schockgelder, darüber noch einmal Unterredung zu halten, wo sie sich denn dahin einigten, dass von jedem Schock 2 Gute-Groschen auf Abschlag gegeben werden sollten, damit nur ein Anfang gemacht würde, es ist aber wieder nichts eingebracht worden. Nun erwartete man aber die angeordnete Exekution. Auch ist die Exekution wegen der Rekruten wieder abgegangen.

            Den 17. April kamen 22 Mann Husaren mit einem Oberoffizier als Leutnant und Wachmeister, auf Exekution in die Amtssteuer-Einnahme auf die Schockgelder, wo sie auch sogleich mit Portion und Ration versorgt werden mussten; aber 15 Mann wurden davon in die Amtsortschaften kommandiert, die übrigen 7 Mann aber blieben in der Stadt Schellenberg und müssten ebenfalls mit Portion und Ration versorgt werden. Außerdem bekamen noch der Offizier täglich 2 Taler, der Wachtmeister 1 Taler, die zwei Unteroffiziere jeder 16 Gute-Groschen und die Gemeinen 8 Gute-Groschen. Nachmittags aber ward die Bürgerschaft in das Lehngericht gefordert und ihnen die Ordre publiziert, dass diese Exekution nicht eher abgehen würde, bis zum allerwenigsten die Hälfte der Schockgelder eingekommen wäre. Weil es nun unmöglich war, so viel auf einmal zu bezahlen, so ist von den Vorgesetzten anbefohlen worden, von jedem Schock 2 Gute-Groschen jetzt und sogleich zu bezahlen auf Abschlag, damit nur ein Anfang gemacht würde und morgen, als

             den 18. April bei uns in dem Lehngerichte sollte eingenommen werden; es ist aber wieder nicht viel davon eingekommen, weil mancher aus Armut nichts hat geben können. Von den Wenigen aber, die es geben konnten, sind nicht mehr als gegen 80 Taler eingekommen. Der Leutnant ist auch mit 5 Mann nach Neusorge, die in das Amt gehörigen Schriftsässigen, auf Exekution gegangen, daher sind nur noch zwei Mann und vier Pferde in Stadt Schellenberg zu versorgen geblieben. Es mussten von den Dorfschaften, wo die Exekution nicht hingelegt worden, auf Ordre von dem Steuer-Einnehmer 4 bis 5 Taler Exekutionsgebühren eingebracht werden. Es sind auch Dorfschaften, welche vom Schock 2 Gute-Groschen auf Abschlag bezahlten, aber darüber klagten, dass sie dieses wegen großer Armut beinahe nicht hätten aufbringen können.

            Den 20. April erging Ordre, dass besagte Exekution abgehe, da denn sogleich die Kommandos, welche in den Dörfern zerstreut lagen, zusammengeholt worden und den 21. April, bei

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